Luftverkehrsrecht;
Bekanntmachung über die Erteilung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung der Anlage und des Betriebs des Hubschraubersonderlandeplatzes Görisried auf den Grundstücken Fl.Nrn. 137/17 und 260/6 der Gem. Görisried gemäß § 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)
Die Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – genehmigte der SBM Maschinen GmbH, In der Lache 9, 87657 Görisried, mit Bescheid vom 10.09.2024 die Anlage und den Betrieb eines Landeplatzes für besondere Zwecke zur Durchführung von Starts und Landungen mit Hubschraubern (Hubschraubersonderlandeplatz) nach Sichtflugregeln bei Tage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 137/17 und 260/6 der Gem. Görisried.
Dementsprechend ist Flugbetrieb zu geschäftlichen Zwecken der Genehmigungsinhaberin selbst sowie anderer natürlicher und juristischer Personen nach vorheriger Genehmigung durch die Genehmigungsinhaberin (PPR) in einem Umfang von kalenderjährlich höchstens 250 Starts und 250 Landungen (500 Flugbewegungen) sowie 250 bodengebundenen Triebwerksprobeläufen mit einer jeweiligen Laufzeit von maximal 15 min. zulässig.
Neben der technischen Eignung des Flugplatzes und sicherheitsrelevanter Aspekte prüfte das Luftamt vor allem auch die Lärmauswirkungen des antragsgegenständlichen Flugbetriebs auf Grundlage des vorgelegten Lärmgutachtens. Demnach ist mit einem Auftreten schädlicher Umwelteinwirkungen durch Fluglärm in der Umgebung des Vorhabens nicht zu rechnen.
Der Genehmigungsinhaberin wurden u. a. Auflagen zur Anlage und Kennzeichnung des Landeplatzes, zum Flugbetrieb, zum Natur- und Gewässerschutz sowie zum Feuerlösch- und Rettungswesen auferlegt.
Eine Ausfertigung der Genehmigung mit Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Plänen kann im Zeitraum von Dienstag, dem 8. Oktober 2024, bis einschließlich Montag, den 21. Oktober 2024, bei nachfolgenden Stellen während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:
Gemeinde Görisried, Kirchplatz 8, 87657 Görisried,
Montag und Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 bis 19:00 Uhr
Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau, Marktplatz 9, 87647 Unterthingau
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Des Weiteren kann die Genehmigung mit Rechtsbehelfsbelehrung und Plänen auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern unter dem folgenden Link eingesehen und heruntergeladen werden:
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Genehmigung den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (Art. 74 Abs. 5 Satz 3 BayVwVfG).
Dr. Stephan Bea
Erster Bürgermeister