Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung der Entwässerungs- bzw. Wasserversorgungseinrichtungen einen Beitrag. Dieser bemisst sich nach der Grundstücks- und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude.
Ändern sich diese Flächen – etwa durch einen möglicherweise genehmigungsfreien Dachgeschossausbau – sind die Beitragsschuldner verpflichtet, die für die Höhe der Schuld maßgeblichen Änderungen unverzüglich zu melden und über deren Umfang Auskunft zu erteilen.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Verpflichtungen rechtliche Folgen haben kann. Insbesondere können bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Verstößen, durch die eine Abgabe verkürzt oder ein ungerechtfertigter Abgabevorteil erlangt wird, Geldbußen nach den Bestimmungen des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes verhängt werden.
Wir bitten um Beachtung und um umgehende Meldung an:
Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau
als Behörde der Gemeinde Görisried
Herr Lukas Steck
Telefon: 08377/9201-26
E-Mail: beitragswesen@vgem-unterthingau.bayern.de
Eine Meldung ist auch im Rahmen der Öffnungszeiten persönlich bei der Gemeinde Görisried möglich.