zur Beschlussfassung über die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
der ersten Bürgermeisterin/des ersten Bürgermeisters und der Gemeinde- /Markträte
am 17. März 2026
Die Sitzungen der Wahlausschüsse finden jeweils
am Dienstag, den 17. März 2026 wie folgt statt:
Kraftisried: um 17:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde, Hauptstr. 11, 87647 Kraftisried
Görisried: um 17:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde, 1. Stock, Kirchplatz 8, 87657 Görisried
Unterthingau: um 10:00 Uhr im Sitzungssaal des Marktes, 1. Stock, Marktplatz 9, 87647 Unterthingau
Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der ersten Bürgermeisterin / des ersten Bürgermeisters und der Gemeinde- /Markträte (Art. 19 Abs. 3 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
Unterthingau, 09. März 2026