Gemeinde Görisried

Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 5.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet westlich der Marktoberdorfer Straße“

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet westl. Marktoberdorfer Str.“ wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Im Rathaus der Gemeinde Görisried (Kirchplatz 8, 87657 Görisried) wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 07.10.2024 bis 25.10.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Görisried unter www.goerisried.de/bekanntmachungen/ im gleichen Zeitraum Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Görisried, den 02.10.2024

Dr. Stephan Bea
Erster Bürgermeister

Nach oben scrollen