Im Rahmen des Änderungsverfahrens zu der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet am Kalvarienberg“ wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. §13 Abs.2 Nr. 2 Baugesetzbuch (vereinfachtes Verfahren) beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Im Rathaus der Gemeinde Görisried (Kirchplatz 8, 87657 Görisried) wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.12.2024 bis 10.01.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Görisried unter www.goerisried.de/bekanntmachungen/ im gleichen Zeitraum Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweis: Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Görisried, den 04.12.2024
Dr. Stephan Bea
Erster Bürgermeister