Gemeinde Görisried

Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet westlich der Marktoberdorfer Straße“ mit Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urlbauer“

Der Gemeinderat der Gemeinde Görisried hat am 28.10.2025 für das Gebiet
„Gewerbegebiet Westlich der Marktoberdorfer Straße“
die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Westlich der Marktoberdorfer Straße“ mit Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urlbauer“ in der Fassung vom 24.06.2025 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden vom gemeindlichen Ökokonto drei Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches sowie eine weitere externe Ausgleichsmaßnahme zugeordnet. Eine Ökokontofläche befindet sich östlich der Freiflächensolaranlage am Truppenübungsplatz Bodelsberg auf den Fl.-Nrn. 1515 und 1516, eine weitere westlich des Sportplatzes auf der Fl.-Nr. 445/7 sowie auf der Fl.-Nr. 1441 im Bereich des Röhrenmooses, nordöstlich des Hornbaches an der Gemarkungsgrenze zu Oy-Mittelberg. Die externe Ausgleichsmaßnahme befindet sich südlich der Betzigauer Straße auf einem Waldstück östlich des Wölflesbaches und südlich des Krimbaches auf der Fl.-Nr. 182. Alle Flächen liegen innerhalb der Gemarkung Görisried (siehe auch Ziffer3 des Bebauungsplanes).

Diese 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Westlich der Marktoberdorfer Straße“ mit Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urlbauer“ wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ostallgäu war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Westlich der Marktoberdorfer Straße“ mit Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urlbauer“ – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Görisried (Kirchplatz 8, 87657 Görisried), während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Görisried einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https://www.goerisried.de/bauleitplanung/ eingestellt und einsehbar sein.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.

Görisried, den 27.11.2025

Dr. Stephan Bea
Erster Bürgermeister

Angeheftet am:
Abgenommen am:

28.11.2025
09.01.2026

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