Gemeinde Görisried

Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser bei der Erschließung des Gewerbegebiets „In der Lache“ BA 5, Gemeinde Görisried Landkreis Ostallgäu

Vollzug der Wassergesetze

Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser bei der Erschließung des Gewerbegebiets „In der Lache“ BA 5, Gemeinde Görisried, Landkreis Ostallgäu

Die Gemeinde Görisried hat beim Landratsamt Ostallgäu unter Vorlage entsprechender Antragsunterlagen die wasserrechtliche Genehmigung für die Versickerung von Niederschlagswasser bei der Erweiterung des Gewerbegebiets „In der Lache“ BA 5 beantragt. Das Niederschlagswasser aus den öffentlichen Verkehrsflächen (Erschließungsstraße und Bankett) wird über Regenwasserkanäle gesammelt und in einer Sedimentationsanlage gereinigt. Anschließend wird es über eine Rigolenanlage versickert.

1. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, während eines Monats und zwar vom 07.10.2024 bis 11.11.2024 bei der Gemeinde Görisried, Kirchplatz 8, 87657 Görisried, während der allgemeinen Dienstzeiten, aufliegen,

2. Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich (nicht per E-Mail!)  oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ostallgäu oder bei der Gemeinde Görisried, Kirchplatz 8, 87657 Görisried erhoben bzw. eingereicht werden können,

3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,

4 a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
4 b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,

5. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

6. der Bekanntmachungstext mit den Planunterlagen auch unter der Internetadresse https://www.goerisried.de/bekanntmachungen veröffentlicht ist.

Görisried, den 30.09.2024

Dr. Stephan Bea
Erster Bürgermeister

Nach oben scrollen