Inhalt:
Teileinziehung Straßenzug Am Waldbach
Begründung:
Die Gemeinde Görisried als örtlich zuständige Straßenbaubehörde, hat die im Lageplan rot gekennzeichneten und bisher als Ortsstraße gewidmete Teilfläche der Fl.-Nr. 42/2, Gemarkung Görisried, wegen überwiegendem Interesse der Allgemeinheit gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen.

1. Wirksamwerden
Wirksamwerden der Verfügung: 15.04.2025
2. Bekanntmachungsnachweis
Gemeindliche Anschlagtafeln
Gemeindehomepage
Ausgehängt am: 26.05.2025
Abgenommen am: 11.06.2025
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg
(Postanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg).
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.