Gemeinde Görisried

Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge der Gemeinde Görisried vom 01.10.2025 (Stellplatzsatzung)

I.

Die Gemeinde Görisried hat in der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 die

Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge der Gemeinde Görisried vom 01.10.2025 (Stellplatzsatzung)

erlassen.

II.

Die erlassene Satzung mit ihren Anlagen liegt bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau und in der Gemeindekanzlei Görisried während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.



Görisried, 21.11.2025

Dr. Stephan Bea
Erster Bürgermeister

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