I.
Die Gemeinde Görisried hat in der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 die
Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge der Gemeinde Görisried vom 01.10.2025 (Stellplatzsatzung)
erlassen.
II.
Die erlassene Satzung mit ihren Anlagen liegt bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau und in der Gemeindekanzlei Görisried während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.
Görisried, 21.11.2025
Dr. Stephan Bea
Erster Bürgermeister