Gemeinde Görisried

Vollzug der Wassergesetze, Einleiten von Abwasser aus der Abwasserbehandlungsanlage Görisried in den Waldbach durch das Kommunalunternehmen Görisried – Antrag auf gehobene Erlaubnis

Die Kommunale Dienstleistungs GmbH Görisried (extra gegründeter Eigenbetrieb der Gemeinde Görisried) hat beim Landratsamt Ostallgäu unter Vorlage entsprechender Antragsunterlagen die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von behandeltem Abwasser aus der kommunalen Kläranlage in den Waldbach beantragt. Das aus dem Gemeindegebiet und gegebenenfalls dem Ortsteil Ried des Marktes Unterthingau zugeführte Schmutzwasser wird mechanisch über eine Rechen-Sandfang-Anlage und biologisch über ein Belebungsbecken mit intermittierender Denitrifikation gereinigt. Des Weiteren erfolgt eine Eliminierung von Phosphat durch Zugabe von entsprechendem Fällmittel in den Zulauf des Sandfangs. Der anfallende Klärschlamm wird eingedickt und in einem Schlammteich gespeichert. Einmal jährlich wird der Schlamm zur Kläranlage Unterthingau verbracht und dort entwäsert.

Das Vorhaben wird mit dem Hinweis darauf bekannt gegeben, dass

1. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, während eines Monats und zwar vom 06.11.2023 bis 04.12.2023 bei der Gemeinde Görisried, Kirchplatz 8, 87657 Görisried, währen der allgemeinen Dienstzeiten, aufliegen,

2. Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich (nicht per E-Mail!) oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ostallgäu oder bei der Gemeinde Görisried, Kirchplatz 8, 87657 Görisried erhoben bzw. eingereicht werden können,

3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,

4. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,

5. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Görisried, 03.11.2023

Dr. Stephan Bea
Erster Bürgermeister

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