Die Gemeinde Görisried plant, den nördlichen Teilbereich der Ortsstraße „Am Waldbach“ einzuziehen, da er jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat:
Hinweis: Die Widmung des beschränkt-öffentlichen Fußweges am Waldbach im Ort soll gleichzeitig auf den Anliegerverkehr erweitert werden.
Das Verfahren zur Teileinziehung des rot dargestellten Bereichs der Ortsstraße „Am Waldbach“ (Bereich zwischen den Anwesen Am Waldbach 8 und Am Waldbach 2) wird mit dem Hinweis darauf bekannt gegeben, dass
- Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich (nicht per E-Mail) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Görisried, Kirchplatz 8, 87657 Görisried erhoben bzw. eingereicht werden können,
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
- der Bekanntmachungstext mit den Planunterlagen auch unter der Internetadresse https://www.goerisried.de/bekanntmachungen veröffentlicht ist.
Görisried, 07.01.2025
Dr. Stephan Bea
Erster Bürgermeister
ausgehängt am: 09.01.2025
ausgehängt am : 14.04.2025