26
Feb
Vereine und Organisationen
Helfer vor Ort (HvO)
Die Helfer vor Ort Görisried sind eine ehrenamtliche Einrichtung der qualifizierten und organisierten Erste Hilfe, die seit 2015 bei Notfällen im Gemeindegebiet Görisried und Wald und im Bedarfsfall auch weiteren Gemeinden zum Rettungsdienst zusätzlich alarmiert werden.
Interessierte Bürger werden durch die Hilfsorganisationen wie dem BRK, in den Basismaßnahmen der Ersten Hilfe ausgebildet und trainiert. Bei einem Notfall bei dem die Notrufnummer 112 gewählt wird, entscheidet die Integrierte Leitstelle Allgäu automatisch, ob das Fahrzeug der Helfer vor Ort Görisried hinzu alarmiert wird, um die Zeit bis zum Eintreffen des öffentlichen Regelrettungsdienstes zu überbrücken und die Überlebenschancen des Patienten deutlich zu erhöhen.
Voraussetzungen für die Grundausbildung:
– Vollendung des 16. Lebensjahres
– charakterliche Eignung, sowie Bereitschaft für regelmäßige Übungen, Dienste und einer
– aktiven Mitgliedschaft einer Bereitschaft in der jeweiligen Hilfsorganisation.
Grundausbildung zum Sanitätshelfer:
– Mitgliedschaft bei einer Hilfsorganisation, z.B. Rotes Kreuz (BRK) oder Johanniter (JUH)
– Erste Hilfe Kurs in 9 Unterrichtseinheiten (UE), falls der letzte Kurs länger als zwei Jahre her ist.
– BRK: 48 Unterrichtseinheiten, Sanitätsgrundlehrgang, Fachlehrgang Sanitätsdienst
– JUH: 48 Unterrichtseinheiten, Sanitätsgrundlehrgang + 12 UE Sanitätsaufbaulehrgang + 20 UE First Responder/ Helfer vor Ort Grundlehrgang
„HvO“ spezifische Weiterbildung:
Voraussetzungen: – 18. Lebensjahr vollendet, vorhandener Führerschein Klasse B, Führungszeugnis
– 6 Schichten Praktikum, mit mindestens 10 gefahrenen Notfalleinsätzen.
Das Praktikum wird als dritte Person auf einem Rettungswagen (RTW) der umliegenden Rettungswachen durchgeführt:
-> Marktoberdorf (BRK), Pfronten (BRK), Obergünzburg (BRK), Kempten (JUH/BRK), Füssen (BRK)
– Einweisungen auf Material, Dienstablauf, Fahrzeug, Funk, Online-Schichtplan und Aufgaben am HvO-Standort erfolgen durch einen aktiven HvO´ler.
HvO-Einsatzdienst:
– HvO Dienste/Einsätze werden am Anfang immer mit einem erfahrenen HvO´ler oder mindestens mit einem zweiten Helfer geleistet.
– Erst wenn ein Helfer über dem „Soll“ an RTW- Schichten und/oder die nötige Routine verfügt, darf er alleine einen Dienst besetzen. Andernfalls gilt die Zweihelferpflicht!
Spendenkonto
Bayerisches Rotes Kreuz
Sparkasse Allgäu
IBAN: DE41 7335 0000 0240 0134 33
Stichwort „Helfer vor Ort Görisried“