Gemeinde Görisried

Winterdienst sowie Räum- und Streupflicht im Gemeindebereich

Auch in diesem Winter wird Schnee und Eis den Einsatz von Winterdienstfahrzeugen notwendig machen.

Damit die Räumfahrzeuge ihren Dienst ungehindert verrichten können, werden Sie gebeten, die Straßen von parkenden Autos möglichst freizuhalten. Bitte entfernen Sie auch Dekoartikel vom Straßenrand, diese erschweren den Winterdienst ungemein. Lagern Sie Ihr Baumaterial wie Paletten, Pflastersteine usw. ausschließlich auf Ihrem eigenen Grund. Unter dem Schnee liegende Gegenstände können zu schweren Unfällen führen.

Wir weisen noch hin auf folgende Bestimmungen der
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen
und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Bekanntmachung Räum- und Streupflicht 2023Die Vorder- und Hinterlieger haben die an Ihr Grundstück angrenzenden Gehwege bzw. an der angrenzenden öffentlichen Straße eine mindesten 1 m breite Gehbahn an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Wir bitten um Beachtung.

Görisried, 03.11.2023

Dr. Stephan Bea
Erster Bürgermeister

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